|
|
|
|
|
§§
Aus der Rechtsprechung
Nachweis sittenwidriger Pachtverträge
durch BGH-Urteil erschwert
Zukünftig müssen Gastronomen noch mehr Vorsicht beim
Abschluß von Pachtverträgen walten lassen. Der Bundesgerichtshof
(BGH) hat die Anfechtung von Pachtverträgen wegen Sittenwidrigkeit
nahezu unmöglich gemacht. Die Unterschrift unter einen
Pachtvertrag kann daher bereits das finanzielle Todesurteil
bedeuten.
Von den Gerichten ist keine Hilfe mehr zu erwarten.
In vielen Fällen ist nämlich ein zu hoher Pachtzins
der Grund für die Pleite des Unternehmens und riesige
Schuldenberge. Bisher konnte man sich teilweise wegen
der Wucherpachten auf die Sittenwidrigkeit berufen und
kam manchmal noch mit einem blauen Auge davon.
Im vergangenen Jahr hatte der BGH schon die ertragswertorientierte
EOP-Methode gekippt.
|
|
|
|