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§§ Aus der Rechtsprechung

Nachweis sittenwidriger Pachtverträge
durch BGH-Urteil erschwert


Zukünftig müssen Gastronomen noch mehr Vorsicht beim Abschluß von Pachtverträgen walten lassen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Anfechtung von Pachtverträgen wegen Sittenwidrigkeit nahezu unmöglich gemacht. Die Unterschrift unter einen Pachtvertrag kann daher bereits das finanzielle Todesurteil bedeuten.
Von den Gerichten ist keine Hilfe mehr zu erwarten.

In vielen Fällen ist nämlich ein zu hoher Pachtzins der Grund für die Pleite des Unternehmens und riesige Schuldenberge. Bisher konnte man sich teilweise wegen der Wucherpachten auf die Sittenwidrigkeit berufen und kam manchmal noch mit einem blauen Auge davon.
Im vergangenen Jahr hatte der BGH schon die ertragswertorientierte EOP-Methode gekippt.